DGUV 3 Messungen / E-Check

DGUV Vorschrift 3

Hierbei handelt es sich um eine elektrische Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen Geräte, Betriebsmittel und Verbrauchern.

Als Firmeninhaber haben Sie dafür sorge zu tragen, die ortsfesten Geräte/Betriebsmittel alle 4 Jahre und die ortsveränderlichen Geräte/Betriebsmittel alle 1-2 Jahre prüfen zu lassen. (je nach Vorschrift)

E-Check

Es wird empfohlen diesen alle 4 Jahre in der eigenen Wohnung / im eigenen Haus durchzuführen.  So können frühzeitig evt. Mängel entdeckt und auch gleich fachmännisch behoben werden. Wir schauen ob Ihre Elektroanlage noch den aktuellen gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der E-Check schützt in der Regel auch gegen evt. entstandene Schadensersatzansprüche gegen den Versicherer.

Dazu ist der E-Check auch noch steuerlich absetzbar. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Termin mit uns, für Ihre Sicherheit!